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Reden ist Silber,

Verstehen ist Gold!

 

 

 

 

Das Mediationsverfahren

 

Zeitlicher Aufwand

Eine Mediation umfasst in der Regel zwischen drei und zehn Sitzungen mit einer jeweiligen Dauer von 90 bis 120 Minuten bei Mediationen mit zwei Parteien.

 

Bei Mediationen in Gruppen

dauert eine Sitzung entsprechend länger (bis zu 4 Stunden).

 

Als Sitzungsintervall erweisen sich ein bis zwei Wochen als sinnvoll.

Die Gesamtdauer eines Mediationsverfahrens sollte ein Jahr möglichst nicht überschreiten.

 

 

6 Phasen der Mediation

  1. Kontaktaufnahme (in der Regel telefonisch): Klärung, ob Mediation im individuellen Fall geeignet ist, Rahmenbedingungen, Auftragserteilung, Terminabsprache
  2. Konfliktdarstellung: Darstellung der persönlichen Sicht aller Beteiligten auf die Konfliktsituation, Informationssammlung und Zielklärung
  3. Konfliktbearbeitung: Interessen, Bedürfnisse, Gefühle hinter den einzelnen Positionen werden sichtbar
  4. Lösungsentwürfe: Lösungsideen werden gesammelt, bewertet und nach den Prioritäten der Konfliktparteien ausgewählt
  5. Vereinbarung: Einigungen werden formuliert und von allen Beteiligten unterzeichnet.
  6. Auswertung: Nachfolgetreffen zur Auswertung der Umsetzung der Vereinbarungen, ggfs. Nachverhandlung

 

 

Rolle der Mediatorin / des Mediators in der Mediation

Das Mediatorenteam ist für das Verfahren, nicht aber für die Inhalte der Mediation verantwortlich.

Lösungen werden von den Konfliktparteien mit Hilfe der Mediatorin / des Mediators entwickelt.

MediatorInnen sind allparteilich, d. h. sie ergreifen für alle Beteiligten gleichermaßen Partei und unterstützen sie beim Herausarbeiten ihrer Bedürfnisse und Wünsche sowie bei einer einvernehmlichen Lösungsfindung.

 

 

Grundprinzipien der Mediation

  1. Freiwilligkeit: Alle Beteiligten sind bereit, am Mediationsverfahren teilzunehmen.
  2. Eigenverantwortlichkeit: Die Konfliktparteien verantworten ihre Entscheidungen selbst. Es gibt keine 'von außen verordnete' Lösung.
  3. Aktive Mitarbeit: Je effektiver die Konfliktparteien sich in den Prozess einbringen, desto erfolgreicher kann die Mediation sein.
  4. Offenheit und Fairness: Alle relevanten Informationen werden in das Verfahren eingebracht. Die Konfliktparteien sind bereit, in den Mediationssitzungen fair miteinander umzugehen.
  5. Vertraulichkeit: Für alle Beteiligten gilt das Gebot der Verschwiegenheit. Sämtliche Inhalte der Mediation bleiben vertraulich.

 

 

Gesprächsregeln

Damit sich alle Beteiligten in der Mediation wertgeschätzt, respektiert und sicher fühlen können, gelten für eine möglichst fruchtbare Kommunikation klare Grundregeln:

  • einander zuhören
  • sich ausreden lassen
  • auf Beleidigungen u. ä. verzichten

 

Auf das Einhalten dieser Regeln achtet das Mediationsteam im Interesse aller Beteiligten genau.